Pressemitteilung
Betzdorf. Ab Mittwoch, den 21. April, kann sich jeder in der Betzdorfer Stadthalle kostenlos auf eine Corona-Infektion schnell-testen lassen von ehrenamtlichen Mitarbeitern des örtlichen DRK-Ortsverein. Vorerst wird immer mittwochs von 18 bis 20 Uhr und sonntags von 15 bis 19 Uhr getestet.
Wir wollen hier auch den Berufstätigen und Menschen, die eventuell am Montagmorgen noch einen gültigen Schnelltest benötigen, die Möglichkeit geben, sich kostenlos testen zu lassen,
erklärt DRK-Bereitschaftsleiter Marcus Klein die gewählten Zeiten.
Sollte ein erhöhter Bedarf bestehen, können die Testzeiten auch ausgeweitet werden. Klein freut sich, dass sich innerhalb kürzester Zeit so viele Mitglieder des DRK freiwillig für die Durchführung der Testungen gemeldet haben. Zudem unterstützen auch Luise und Michael Rohner von der Bären-Apotheke in Betzdorf die Testungen.
Wir können bei uns in der Apotheke leider keine Testungen durchführen, da uns der Platz hierfür fehlt. Wir freuen uns aber hier in der Stadthalle helfen zu können.
Luise Rohner
vollständiger Artikel siehe ak-kurier, vom 19.04.2021
Der Artikel, der im Allgemeinen über das temporäre Testzentrum des DRK-Ortsverein Betzdorf informiert, beschreibt weiter, dass die Tests in der Galerie der Stadthalle Betzdorf stattfinden, verwiesen wird ebenfalls auf das ausgeschilderte Einbahnstraßensystem und die Möglichkeit des Barrierefreien Zugangs über einen Aufzug. Die Testung erfolgt ohne Terminvergabe.
Hervorgehoben wird die Unterstützung des Betzdorfs Stadtbürgermeister Benjamin Geldsetzer. Der DRK-Ortsverein Betzdorf hatte gemeinsam mit der Stadt alles mit großer Schnelligkeit organisiert, um einen reibungslosen Ablauf bei den Schnelltests gewährleisten zu können.
Innerhalb einer Woche stand alles. Das ist Wahnsinn wie schnell so etwas aufgezogen werden kann, wenn alle mithelfen! Ich danke dem DRK Ortsverein Betzdorf, für sein enormes Engagement. Ohne euch wäre das Testzentrum gar nicht möglich!
Stadtbürgermeister Benjamin Geldsetzer
Zuletzt wird darauf hingewiesen, das nur symptomfreie Personen und Personen, die nicht der Gruppe “Kontaktperson der Kategorie 1” angehören getestet werden können. Diese sollten beim Gesundheitsamt, oder Arzt vorstellig werden. Minderjährige benötigen die schriftliche Einverständniserklärung einer erziehungsberechtigten Person.
