· Deutschland · H-01/2026

Bevölkerungshinweis 01/2026

Bevölkerungshinweis 01/2026 — Rettungsgasse bilden

Rettungsgassen retten Leben!
Stell dir vor, du wartest auf Hilfe – und sie kommt nicht rechtzeitig an, weil der Weg blockiert ist. Genau das passiert jeden Tag auf unseren Straßen.

Sekunden entscheiden über Leben und Tod. Mit einer freien Gasse gibst du Einsatzkräften die Chance, schnell zu helfen.

Sei aufmerksam. Sei verantwortungsvoll.
Rettungsgasse bilden – immer, nicht erst wenn Blaulicht da ist! 
 

Nach § 11 StVO ist das Bilden einer Rettungsgasse auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens 2 Fahrstreifen Pflicht. 

Dabei ist diese nicht erst bei Stillstand, sondern unmittelbar bei stockendem Verkehr oder Schrittgeschwindigkeit zu bilden. Zur Warnung darf bei dem Nähern an ein Stauende das Warnblinklicht kurzzeitig eingeschaltet werden.

Grundregel: Die linke Spur weicht nach links aus, alle übrigen nach rechts. Die Rettungsgasse entsteht zwischen der äußersten linken und den übrigen Fahrstreifen.

Der Standstreifen darf dabei nur bei Platzmangel und nach Aufforderung der Polizei befahren werden.

  • Rettungsgasse bei 3 Spuren bilden: Die linke Spur weicht nach links aus und die der mittleren und rechten nach rechts. 

  • Rettungsgasse bei 4 Spuren: Die Fahrzeuge der linken Spur weichen nach links aus und die der drei anderen Spuren nach rechts.

„Rettungsgasse" bei einer Fahrspur je Fahrtrichtung (Foto: DRK)
„Rettungsgasse" bei einer Fahrspur je Fahrtrichtung (Foto: DRK)

Innerorts sowie bei Straßen mit nur einer Fahrspur pro Fahrtrichtung ist die Bildung einer Rettungsgasse nicht zwingend vorgeschrieben. Dennoch gilt auch hier § 38 STVO. Nach dem alle Verkehrsteilnehmer für Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn sofort freie Bahn zu schaffen haben. 

Dementsprechend gilt auch hier, gerade in Zusammenhang mit Einsatzfahrzeugen vorausschauend und rücksichtsvoll zu fahren. Ein schnelles Vorankommen durch Ausweichen oder das Ermöglichen eines Überholens zu erleichtern.

Ein Ausweichen auf einen Rad- oder Fußweg ist in diesem Fall bei Platzmangel erlaubt. Beim Ausweichmanöver darf jedoch in keinem Fall eine andere Person im Straßenverkehr gefährdet werden.

Autobahnauffahrten sind häufig ebenfalls von Staus betroffen, vorausschauendes Fahren ist hier von besonderer Wichtigkeit. Befindest du dich auf einer Auffahrt, fahre möglichst weit nach rechts, um Einsatzfahrzeugen ausreichend Platz zu schaffen.

Auf der Autobahn ist im Bereich von Auffahrten, bzw. davor darauf zu achten, genügend Raum freizuhalten, damit Einsatzfahrzeuge die Rettungsgasse problemlos erreichen können.

Auch im Kreuzungsbereich gelten besondere Anforderungen beim Ausweichen für Einsatzfahrzeuge. Generell  sollte an einer roten Ampel eine Rettungsgasse, entsprechend den allgemeinen Regeln, gebildet werden. Ist dies anders nicht möglich, darf die Haltelinie vorsichtig überfahren werden, um Platz zu schaffen. Dabei ist jedoch zwingend auf den Querverkehr zu achten, da dieser in der Regel Grün hat und in die Kreuzung einfährt.

Insgesamt ist in solchen Situationen eine besonders vorausschauende und aufmerksame Fahrweise erforderlich. Auch, weil die genaue Fahrtrichtung des Einsatzfahrzeuges beim Ausweichen noch unbekannt sein kann.

Bei vorhandenen Umweltspuren ist besonders darauf zu achten, auf welchem Fahrstreifen sich das Einsatzfahrzeug befindet. Umweltspuren sind für Fahrzeuge mit Sonderrechten freigegeben und können im Einzelfall auch als Rettungsweg genutzt werden.

Unabhängig davon ist nach Möglichkeit weiterhin eine reguläre Rettungsgasse zu bilden. Bei Platzmangel und wenn diese nicht als Rettungsgasse dient, kann hierfür auch auf die Umweltspur ausgewichen werden. Dabei ist zu beachten, dass keine Verkehrsteilnehmenden gefährdet werden, insbesondere ist auf Radfahrende oder andere Nutzende der Umweltspur zu achten. 

Grundsätzlich ist darauf zu achten das im Ausland, zum Teil andere Regelungen zu Rettungsgassen gelten.

Beitrag: drk_ov_betzdorf

Unterstützen Sie jetzt ein Hilfsprojekt mit Ihrer Spende Spenden